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beauftragte_person

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 Begriff aus dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht ("//Handeln für einen Anderen//"). Verantwortliche im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] begehen bei Pflichtverletzungen eine Ordnungswidrigkeit, für die sie selbst (nicht das Unternehmen) einstehen müssen. Begriff aus dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht ("//Handeln für einen Anderen//"). Verantwortliche im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] begehen bei Pflichtverletzungen eine Ordnungswidrigkeit, für die sie selbst (nicht das Unternehmen) einstehen müssen.
  
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 +==== In eigener Sache ==== 
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 +Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte [[https://www.gefahrgutberater.de/schulungen/beauftragteperson.html|Schulungen für beauftragte Personen]] hier an.
  
beauftragte_person.txt · Zuletzt geändert: 2024/06/12 11:57 von admin