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druckgaspackung

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 Druckgaspackungen gelten als [[gegenstand|Gegenstände]]. Sie dürfen allerdings nicht unverpackt befördert werden. Druckgaspackungen gelten als [[gegenstand|Gegenstände]]. Sie dürfen allerdings nicht unverpackt befördert werden.
  
-==== Trivia ====+===== Trivia =====
  
-//UN 1950 Druckgaspackungen, giftig, oxidierend, ätzend, 2.2 (5.1+6.1+8)// ist der einzige Eintrag im Gefahrgutrecht, der vier [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] erhält. +//UN 1950 Druckgaspackungen, giftig, oxidierend, ätzend, 2.2 (5.16.18)// ist der einzige Eintrag im Gefahrgutrecht, der vier [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] erhält. 
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