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druckgaspackung

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Druckgaspackung

Die umgangssprachliche Spraydose,

UN-Nummer 1950. Ein nicht nachfüllbares Gefäß aus Metall, Glas oder Kunststoff. Druckgaspackungen können alle Varianten von Gasen enthalten. Druckgaspackungen müssen in starren Außenverpackungen befördert werden; diese sind gemäß Sondervorschrift 625 mit der Aufschrift „UN 1950 AEROSOLE“ zu beschriften. Diese Kennzeichnungsvorschrift gilt jedoch nicht für in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter.

Druckgaspackungen gelten als Gegenstände. Sie dürfen allerdings nicht unverpackt befördert werden.

Trivia

UN 1950 Druckgaspackungen, giftig, oxidierend, ätzend, 2.2 (5.1, 6.1, 8) ist der einzige Eintrag im Gefahrgutrecht, der vier Gefahrzettel erhält.

druckgaspackung.1607000722.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/12/03 14:05 von admin