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gefahrzettel

Gefahrzettel

Symbole zur Kennzeichnung von Gefahrgut.

Gefahrzettel stellen die Gefahren (Hauptgefahr, nögliche Nebengefahren) dar. Formaljuristisch ist das nicht gleichzusetzen mit der Klasse.

Mindestgröße für Versandstücke: 10×10 cm (bei kleinen Versandstücken darf die Abbildung angemessen verkleinert werden). Definiert im Kapitel 5.2 ADR/ RID/ ADN/ IMDG-Code. Gefahrzettel stellen die beim Transport drohenden Gefahren dar, Gefahren bei Umgang oder der Entsorgung geben sie nicht wieder (dafür gibt es das Gefahrstoffrecht bzw. die Gefahrensymbole).

Es ist zulässig, dass auf dem Gefahrzettel die UN-Nummer angegeben wird. Allerdings akzeptiert Deutschland dies nur, wenn die UN-Nummer zusätzlich auf dem Versandstück neben dem Gefahrzettel angegeben wird.

Es ist zulässig, dass auf Gefahrzetteln zusätzliche Aufschriften angebracht werden, welche die Eigenschaft beschreiben (z.B. „giftig“ oder „ätzend“).


Klasse 1

Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

Die Sterne in den Gefahrzetteln müssen durch die Verträglichkeitsgruppe ergänzt werden.

Gefahrzettel 1.1 - Massenexplosionsfähige Stoffe

Gefahrzettel 1.2 - Stoffe mit Gefahr der Bildung von Splittern/ Wurfstücken, nicht massenexplosionsfähig

Gefahrzettel 1.3 - Erzeugung erheblicher Strahlungswärme

Gefahrzettel 1.4 - Geringe Explosionsgefahr, keine große Reichweite

Gefahrzettel 1.5 - Sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe

Gefahrzettel 1.6 - Extrem unempfindliche, nicht massenexplosionsfähige Stoffe

Gefahrzettel 01 - Explosionsfähig (als Nebengefahr, meist nach Verlust eine Stabilisierungs-/ Phlagmatisierungsmittels)


Klasse 2

Gase

Gefahrzettel 2.1 - entzündbare Gase

Gefahrzettel 2.2 - nicht entzündbare, nicht giftige Gase

Gefahrzettel 2.3 - giftige Gase

Die Symbole der Gefahrzettel 2.1. und 2.2 dürfen schwarz oder weiß gedruckt werden; dies trifft keine unterschiedlichen Aussagen.


Klasse 3

Entzündbare flüssige Stoffe

Gefahrzettel 3

Die Symbole des Gefahrzettels 3 dürfen schwarz oder weiß gedruckt werden; dies trifft keine unterschiedlichen Aussagen.


Klasse 4.1

Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe

Gefahrzettel 4.1


Klasse 4.2

Selbstendzündliche Stoffe

Gefahrzettel 4.2


Klasse 4.3

Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln

Gefahrzettel 4.3

Die Symbole des Gefahrzettels 3 dürfen schwarz oder weiß gedruckt werden; dies trifft keine unterschiedlichen Aussagen.


Klasse 5.1

Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

Gefahrzettel 5.1


Klasse 5.2

Organische Peroxide

Gefahrzettel 5.2


Klasse 6.1

Giftige Stoffe

Gefahrzettel 6.1


Klasse 6.2

Ansteckungsgefährliche Stoffe

Gefahrzettel 6.2


Klasse 7

Radioaktive Stoffe

Gefahrzettel 7A - strahlt

Gefahrzettel 7B - strahlt ordentlich

Gefahrzettel 7C - strahlt schon ziemlich knusprig

Großzettel 7D - nur Außenkennzeichnung von Fahrzeugen für alle Arten radioaktiven Materials

Gefahrzettel 7E - spaltbares Material, quasi Grundelement für den Atomwaffen-Bausatz


Klasse 8

Ätzende Stoffe

Gefahrzettel 8


Klasse 9

Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Gefahrzettel 9 - für alles, was gefährlich ist, aber nicht in die vorherigen Klassen passt

Gefahrzettel 9A - nur für Lithium-Batterien


Umweltgefährdend

Ist die umweltgefährdende Eigenschaft die Hauptgefahr, wird der Stoff der Klasse 9 zugeordnet. Hat er weitere Gefahren, gilt „umweltgefährdend“ als Nebengefahr und der Stoff wird einer anderen Klasse zugeordnet.

Gefahrzettel „umweltgefährdend“; auch als „F+T“ bezeichnet (für „Fish + Tree“)


Download-Möglichkeit

Das Bundesverkehrsministerium bietet die oben gezeigten Gefahrzettel zum kostenlosen Download an. Bitte beachten Sie bei der Nutzung, dass der Ausdruck witterungsbeständig sein und die Größe 10x10cm betragen muss.


Weitere Kennzeichen


Batterieaufkleber

Der Batterieaufkleber ist ein Kennzeichen für Lithiumbatterien oder Natriumbatterien, die nach der Sondervorschrift 188 verpackt sind.

Kleine Batterien mit potenziell geringem Risiko, allerdings in größerer Menge nicht weniger gefährlich.


Da oben

Offiziell „Ausrichtungspfeile“.

Versandstücke mit dieser Kennzeichung müssen aufrecht verladen werden. Gründe dafür können Entlüftungsverschlüsse oder offene Kryobehälter sein.


Kühl-/ Konditionierungsmittel

Siehe auch

gefahrzettel.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/12 08:11 von admin