versandstueck
Versandstück
Was am Ende des Verpackungsvorganges fertig etikettiert auf die (Gefahrgut-) Reise gehen darf, ist ein Versandstück.
Das Gefahrgutrecht unterteilt Versandstücke in
- Verpackungen (maximaler Inhalt 450 Liter bzw.400kg netto),
- Großpackmittel (IBC) und
- Großverpackungen (LP)
Definiert im Kapitel 1.2 ADR/ RID.
Versandstücke müssen i.d.R. über eine Verpackungscodierung verfügen und werden über die Verpackungsanweisungen bestimmt.
Versandstücke, die in einer Umverpackung befördert werden, sind Versandstücke in einer Umverpackung, kein neues Versandstück.
Nicht als Versandstücke im Sinne der Vorschriften gelten Tanks, Container und lose Schüttung.
Siehe auch
versandstueck.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/20 17:54 von admin