versandstueck
Versandstück
Was am Ende des Verpackungsvorganges fertig etikettiert auf die (Gefahrgut-) Reise gehen darf, ist ein Versandstück.
Das Gefahrgutrecht unterteilt Versandstücke in
- Verpackungen (maximaler Inhalt 450 Liter bzw.400kg netto),
- Großpackmittel (IBC) und
Versandstücke müssen i.d.R. über eine Verpackungscodierung verfügen und werden über die Verpackungsanweisungen bestimmt.
Versandstücke, die in einer Umverpackung befördert werden, sind Versandstücke in einer Umverpackung, kein neues Versandstück.
versandstueck.txt · Zuletzt geändert: 2023/10/10 11:11 von admin