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tank

Inhaltsverzeichnis

Tank

Umschließung für den Transport gefährlicher Güter.

Oberbegriff für verschiedene Umschließungen, Definition in Kapitel 1.2 ADR/ RID:

Das Gefahrgutrecht unterscheidet bei diversen Vorschriften zwischen „festverbundenen Tanks“ und „ortsbeweglichen Tanks“.

Führer von Straßen-Fahrzeugen, mit denen Gefahrgut in Tanks befördert wird, benötigen eine ADR-Bescheinigung zuzüglich dem Aufbaukurs Tank. Fahrzeuge zum Transport von Tanks jeder Art benötigen eine besondere Zulassung.

See

Definition durch Kapitel 1.2 IMDG-Code:

Ortsbeweglicher Tank (insbesondere Tankcontainer), ein Straßenfahrzeug, ein Eisenbahnkesselwagen oder ein Gefäß zur Aufnahme fester und flüssiger Stoffe sowie verflüssigter Gase. Beim Transport verflüssigter Gase sieht der IMDG-Code Gefäße ab einem Fassungsraum von 450L als Tank an.

Luft

Die Luftfracht kennt keine Tanks. Somit ist deren Transport als Luftfracht nicht zulässig.

Siehe auch

tank.txt · Zuletzt geändert: 2023/09/22 13:46 von admin