Inhaltsverzeichnis
Tank
Umschließung für den Transport gefährlicher Güter.
Straße/ Schiene
Oberbegriff für verschiedene Umschließungen, Definition in Kapitel 1.2 ADR/ RID:
- Ein (mit einem Fahrzeug) fest verbundener Tank (siehe Bild rechts),
- ortsbeweglicher Tank,
- Element eines Batteriefahrzeuges mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Liter.
Das Gefahrgutrecht unterscheidet bei diversen Vorschriften zwischen „festverbundenen Tanks“ und „ortsbeweglichen Tanks“.
Für den Straßentransport gibt es einige zusätzliche Vorgaben, die über die Vorschriften des Versandstücktransports hinaus gehen:
- Führer von Straßen-Fahrzeugen, mit denen Gefahrgut in Tanks befördert wird, benötigen neben der ADR-Bescheinigung für Stückgüter zusätzlich den Aufbaukurs Tank.
- Fahrzeuge zum Transport von Tanks jeder Art benötigen eine besondere Zulassung.
- Beförderungseinheiten mit Tanks müssen besonders gekennzeichnet sein. Das gilt auch für Tankcontainer unter Plane.
Siehe auch
Binnenschiff
Binnenschiffe können ortsbewegliche Tanks/ Tankcontainer befördern oder als Tankschiff gebaut sein.
See
Definition durch Kapitel 1.2 IMDG-Code:
Ortsbeweglicher Tank (insbesondere Tankcontainer), ein Straßenfahrzeug, ein Eisenbahnkesselwagen oder ein Gefäß zur Aufnahme fester und flüssiger Stoffe sowie verflüssigter Gase. Beim Transport verflüssigter Gase sieht der IMDG-Code Gefäße ab einem Fassungsraum von 450L als Tank an.
Zudem gibt es Tank-Schiffe. Die sind dann eben ein großer schwimmender Tank.
Siehe auch
Luft
Die Luftfracht kennt keine Tanks. Somit ist deren Transport als Luftfracht nicht zulässig.