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Tank
Umschließung für den Transport gefährlicher Güter.
Oberbegriff für verschiedene Umschließungen, Definition in Kapitel 1.2 ADR/ RID:
- Ein (mit einem Fahrzeug) fest verbundener Tank (siehe Bild rechts),
- ortsbeweglicher Tank,
- Element eines Batteriefahrzeuges mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Liter.
Das Gefahrgutrecht unterscheidet bei diversen Vorschriften zwischen „festverbundenen Tanks“ und „ortsbeweglichen Tanks“.
Führer von Straßen-Fahrzeugen, mit denen Gefahrgut in Tanks befördert wird, benötigen eine ADR-Bescheinigung zuzüglich dem Aufbaukurs Tank. Fahrzeuge zum Transport von Tanks jeder Art benötigen eine besondere Zulassung.
See
Definition durch Kapitel 1.2 IMDG-Code:
Ortsbeweglicher Tank (insbesondere Tankcontainer), ein Straßenfahrzeug, ein Eisenbahnkesselwagen oder ein Gefäß zur Aufnahme fester und flüssiger Stoffe sowie verflüssigter Gase. Beim Transport verflüssigter Gase sieht der IMDG-Code Gefäße ab einem Fassungsraum von 450L als Tank an.
Luft
Die Luftfracht kennt keine Tanks. Somit ist deren Transport als Luftfracht nicht zulässig.