Inhaltsverzeichnis
Fahrzeug
Gefahrgut
Ein Fahrzeug im Sinnes des ADR kann ein Anhänger oder ein Zugfahrzeug zum Transport gefährlicher Güter sein. Müssen gemäß ADR pro Fahrzeug Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden (z.B. Unterlegkeile), müssen diese bei einem Verband aus Zugfahrzeug und Anhänger zweifach vorhanden sein.
Ein Zugfahrzeug solo oder mit Anhänger bildet eine Beförderungseinheit.
Gemäß der Richtlinie „Beförderung gefährlicher Güter“ der EU sind Fahrzeuge i.S.d. ADR Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern. Die deutsche GGVSEB hingegen legt in §2 fest, dass der Begriff Fahrzeug auch zwei- und dreirädrige Fahrzeuge einschließt. Zudem muss die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 25km/h betragen. Somit sind zumindest in Deutschland auch Motorroller und Trikes den Vorschriften unterworfen. Die selbstfahrende Arbeitsmaschine wird durch die GGVSEB ebenfalls als Fahrzeug angesehen.
Abfall
Fahrzeug im Sinne des Abfallrechts ist der Verband (Solofahrzeug oder Zugmaschine + Anhänger).
Sprache
Englisch: vehicle
Französisch: le véhicule
Polnisch: pojazd