gefahrgutverordnung_strasse_eisenbahn_binnenschiff
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschiff (GGVSEB)
Deutsche Gefahrgutverordnung zur Umsetzung von ADR/ RID und ADN.
Die GGVSEB legt zudem die Pflichten der am Transport beteiligten sowie die Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen fest. Ferner enthält die GGVSEB Abweichungen vom ADR wie z.B. die Fahrwegbestimmung.
Siehe auch
→ GGVSee
gefahrgutverordnung_strasse_eisenbahn_binnenschiff.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/07 08:34 von admin