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Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschiff (GGVSEB)

Deutsche Gefahrgutverordnung zur Umsetzung von ADR/ RID und ADN für nationale und grenzüberschreitende Transporte von Gefahrgut auf den Binnenverkehrsträgern.

Seit dem 17. JUni 2009 fasst die GGVSEB die vorherigen Voschriften GGVS, GGVE und GGVBinsch zusammen. Die GGVSEB legt ergänzend zu den in ADR/ RID/ ADN definierten Pflichten der am Transport Beteiligten weitere Pflichten fest bzw. spezifiziert diese. Ferner legt die GGVSEB Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen fest.

Die GGVSEB kennt zudem einige Abweichungen von ADR/ RID/ ADN, die ausdrücklich auch für grenzüberschreitende Transporte bzw. nicht in Deutschland zugelassene Beförderungseinheiten gelten (z.B. die Fahrwegbestimmung).

Siehe auch

GGVSee

SDR (Schweiz)

GGBG (Österreich)

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