nebengefahr
Nebengefahr
Begriff aus der Klassifizierung von Gefahrgut.
Wenn von einem Stoff mehrere Gefahren ausgehen, müssen diese während des Transportes berücksichtigt werden. Die überwiegende (größte) Gefahr wird als Hauptgefahr angesehen, alle weiteren als Nebengefahren. Auf die Nebengefahren ist mittels der entsprechenden Gefahrzettel hinzuweisen.
Beispiel:
Wasserstoffperoxid ist oxidierend (brandfördernd) und ätzend; die oxidierende Eigenschaft wird als Hauptgefahr (5.1), die ätzende als Nebengefahr (8) angesehen. Somit ergibt sich die Klassifizierung
„UN 2014 Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung, 5.1 (8)“
Sprache
Englisch: „subsidiary risk“
nebengefahr.txt · Zuletzt geändert: 2024/06/14 13:31 von admin