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oxidierend

oxidierend

Stoffeigenschaft aus dem Gefahrgutrecht und Gefahrstoffrecht.

Oxidierende Stoffe sind in der Lage, andere Stoffe zu oxidieren.

Dies bedeutet im engeren Wortsinn, dass sie Sauerstoff abgeben. Stoffe, die Sauerstoff aufnehmen, werden oxidiert. Diese Oxidation entspricht einer Verbrennung des Stoffes. Sie kann in sehr unterschiedlicher Geschwindigkeit ablaufen, was bei der Anwesenheit von genug oxidierenden Stoffen meist heftig bis explosionsartig stattfindet. Ein typisches Beispiel ist „UN 2014 Wasserstoffperoxid“.

Im erweiterten chemischen Sinne gelten Stoffe als oxidierend, wenn sie Elektronen abgeben und bei andere Stoffen den Oxidationszustand erhöhen. Die zerstörerische und exotherme Reaktion ähnelt stark der o.g. Verbrennung. Ein typisches Beispiel hierfür ist „UN 1017 Chlor 2.3 (5.1, 8)“.

Oxidierende Stoffe werden treffend auch als „brandfördernd“ bezeichnet. Für Gefahrguttransporte gehören sie in die Klasse 5.1 oder 5.2.

oxidierend.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/02 09:10 von admin