Inhaltsverzeichnis
Gefahrstoff
Stoffe, von denen während des Umgangs und beim Lagern Gefahren ausgehen.
Die hierbei betrachteten Gefahren können physikalischer Natur sein (entzündlich, brandfördernd usw.) oder biologischer (z.B. giftig, erbgutschädigend, krebserregend). Ziel der Gefahrstoff-Gesetzgebung ist der Schutz vor all diesen Gefahren. Ein erster Schritt dazu ist die Erstellung des Gefahrstoffkatasters.
Geregelt im Europäischen Gefahrstoffrecht bzw. der nationalen Umsetzung durch die Gefahrstoffverordnung. Gefahrstoffe können gleichzeitig Gefahrgüter sein, müssen es aber nicht zwangsläufig.
Wer Gefahrgüter transportiert, die auch Gefahrstoffe sind, hat Umgang mit Gefahrstoffen i.S.d. Gefahrstoffverordnung. Somit kann auch für Fahrer oder Verladepersonal eine Schulungsverpflichtung bestehen.
Ersatzstoffprüfung
Wer Gefahrstoffe einsetzt, muss sein Personal bestmöglichst davor schützen. Das geht natürlich am Besten, wenn diese Stoffe gar nicht eingesesetzt werden. Daher ist vor jedem Einsatz von Gefahrstoffen zu prüfen, ob es nicht einen harmloseren Ersatzstoff gibt.
Gibt es nicht immer, aber da, wo er existiert, muss er auch genutzt werden. Selbst bei höheren Kosten. Die Ersatzstoffprüfung (unabhängig vom Ergebnis) muss dokumentiert werden. Dafür bietet sich das Gefahrstoffkataster an.
Trivia
Anders als im Gefahrgutrecht bezieht das Gefahrstoffrecht Gegenstände nicht mit ein.
Siehe auch
In eigener Sache
Wir bieten hier Schulungen für Gefahrstoff-Anwender an.