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Schulung

Endloses Minenfeld der Wissenserweiterung…

Unterschiede

Formal ist eine Schulung eine nicht näher definierte Wissensvermittlung („Du darfst etwas lernen“).

Eine Unterweisung hingegen ist eine Schulung, die vom Arbeitgeber als verbindliche Handlungsanweisung definiert wird („Du musst etwas lernen und das zukünftig auch so machen“). Idealerweise wird bei Unterweisungen nicht nur die Anwesenheit der Teilnehmer erfasst, sondern von ihnen gleichzeitig bestätigt, das vermittelte Wissen zukünftig anzuwenden.

Gute Schulung, schlechte Schulung

Wieder ein Minenfeld… Gute Schulungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie Wissen tatsächlich vermitteln und dieses auch nach einiger Zeit abrufbar ist. Ideal sind Schulungen, die dann auch noch die Motivation vermitteln, das Gelernte anwenden zu wollen.

Schulungen müssen auf die Zielgruppe abgestimmt sein. Dazu gehören ein gutes didaktisches Konzept, angemessene Schulungsräume und nicht zuletzt die Schulungsdauer. Der Trainer sollte neben seinem Fachwissen dieses auch „rüber bringen“ können und eine Sprache sprechen, mit der die Zielgruppe etwas anfangen kann.

Da im Vorfeld schwer zu beurteilen ist, wie gut Dozenten Wissen vermitteln können, sind perönliche Empfehlungen durchaus hilfreich. Nach einer Schulung sollten die Teilnehmer diese unbedingt beurteilen. Das müssen nicht immer seitenlange (meist eher als nervig empfundene) Fragebögen sein, ein persönliches Gespräch tuts meistens auch.

Dokumentation

Schulungen im Gefahrgut-Bereich müssen dokumentiert werden. Kontrollbehörden dürfen diese Schulungsnachweise einsehen/ anfordern und machen davon nach Verstößen gezielt Gebrauch. Erfasst werden sollten:

  • Name/ Vorname Teilnehmer
  • Unterschrift der Teilnehmer
  • Name/ Vorname/ Funktion oder Unternehmen des Dozenten
  • Unterschrift des Dozenten
  • Ort, Datum und Dauer der Schulung
  • Schulungsinhalte zumindest stichwortartig

Für Schulungsunterlagen gelten in den einzelnen Verkehrsträgern Aufbewahrungsfristen, teilweise auch Vernichtungsfristen. Zertifikate bzw. die damit verbundenen Qualifikationen gehören dem Teilnehmer, nicht seinem Arbeitgeber. Das gilt auch unabhängig davon, wer die Kosten für die Schulung getragen hat.

Es ist allerding zulässig, bei nennenswerten Ausbildungskosten Vereinbarungen zu treffen, dass der geschulte Mitarbeiter bei Verlassen des Unternehmens binnen definierter Fristen Anteile an der Schulung bezahlen muss.

Siehe auch

In eigener Sache

schulung.txt · Zuletzt geändert: 2023/09/25 10:35 von admin