Bußgeld
Kostenpflichtige erzieherische Maßnahme.
Bußgelder werden bei Ordnungswidrigkeiten verhängt. Bei geringen Verstößen ist ein Verwarngeld möglich.
Für Bußgelder gelten folgende Grundsätze:
- Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
- Bußgelder richten sich an natürliche Personen, nie an juristische
- die Bußgeld-Kataloge gehen von normalen Tatumständen aus
Keine normalen Tatumstände liegen vor, wenn
- der Täter innerhalb kurzer Zeit die gleiche oder eine sehr ähnliche Tat begangen hat
- Vorsatz zu erkennen ist
- mit der Tat Gewinn erwirtschaftet wurde
- ein Unfall eingeteten ist
Dann dürfen die Regelsätze erhöht werden; bei Vorsatz oder Gewinnabsichten kann aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat werden.
Für Verstöße im Gefahrgutrecht legt in Deutschland die RSEB fest, wer wie viel zahlen darf. Bei Verstößen gegen die StVO regelt der Bußgeldkatalog das Bußgeld und mögliche Punkte für das Fahreignungsregister („Punkte in Flensburg“).
Hier ist zu beachten, dass Spezialrecht generelles Recht übertrumpft. Wird z.B. die Ladungssicherung bei Gefahrguttransporten missachtet, gibt es ein Bußgeld nach Gefahrgutrecht. Die Punkte gemäß StVO gibts aber oben drauf…