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RSEB

(Rein nationale deutsche) Richtlinie Straße/ Eisenbahn/ Binnenschiff.

Durchführungsrichtlinie zur GGVSEB bzw. Interpretationshilfe für deutsche Behörden zur Auslegung des ADR/ RID/ ADN. Wird vom Bundesverkehrsministerium nach (meist langwieriger) Absprache im BLFA-GG mit den einzelnen Bundesländern herausgegeben. Diese setzten die RSEB dann wiederum in Landesrecht um. Formal ist die RSEB nur für Behörden verbindlich.

Ein Blick in die RSEB lohnt sich auf jeden Fall. Neben den Regelsätzen für Bußgelder (Anlage 7) finden sich dort Hilfestellungen für missverständliche Passagen des ADR/ RID/ ADN. Ferner verstecken sich hier nationale Abweichungen von den internationalen Rechtsvorschriften, die besser in der GGVSEB geregelt sein sollten. So stellt die RSEB z.B. fest, dass Gase trotz anderer Vorgaben der Sondervorschrift CV36 belüftet transportiert werden müssen.

rseb.txt · Zuletzt geändert: 2024/03/20 15:03 von admin