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gas

Gase

Gemäß Gefahrgutrecht sind Gase definiert als Stoffe, die bei 50°C einen Dampfdruck von mehr als 300 kPa (3bar) haben oder bei 20°C und dem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig sind.

Zum besseren Verständnis: Eine Flüssigkeit, die bei 50°C noch flüssig in einer Verpackung herumschwappt, aber in dieser einen Druck von 3bar erzeugt, gilt als Gas und muss in entsprechenden Druckbehältern befördert werden.

Gefahrgut

Gase sind grundsätzlich immer als Gefahrgut zu befördern. Ausnahmen gelten nur für druckfreie (max. 2bar), Gase, die erstickend oder oxidierend sind und keine weiteren Gefahren aufweisen und nicht tiefkalt sind.

Die Klasse 2 wird mit drei Gefahrzetteln dargestellt:

  1. Muster 2.1 für entzündliche Gase (rot)
  2. Muster 2.2 für nicht brennbare, nicht giftige Gase (grün)
  3. Muster 2.3 für giftige Gase (weiß)

Gefahrstoff

Gefasste Gase unterliegen grundsätzlich dem Gefahrstoffrecht. Die Regeln für die Lagerung und den Umgang mit solchen Gasen sind deutlich umfangreicher als für den Transport. Generell gilt:

  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Lagerung mit Zutrittsbeschränkung für Unbefugte
  • Besonderer Brandschutz für Läger
  • Lagerung im Freien oder mit ausreichender Belüftung
  • keine Lagerung unter Erdgleiche

Chemie

Ein zu großes Feld, um es in diesem Wiki vernünftig darstellen zu können. Für viele Näherungsberechnungen ist aber diese Konstante wichtig:

1mol eines idealen Gases bei 0°C und 1013hPa hat ein Volumen von 22,4L.

Ein Anwendungsbeispiel:

Trockeneis (gefrorenes Kohlendioxid) hat eine Masse von 44g/mol. Somit sind 440g Trockeneis = 10mol. 10mol haben dann 10×22,4L = 224L Volumen nach dem vollständigen Verdampfen. Auf der Ladefläche eines Kastenwagens mit 10m³ Laderaum ergibt das dann eine Kohlendioxid-Konzentration von 2,24%. Was deutlich zu hoch ist.

Siehe auch

gas.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/04 10:02 von admin