tiefkalt
Tiefkalt
Der Begriff ist leider nicht genau definiert.
Im Gefahrgutrecht werden in der Regel „tiefkalte“ oder „tiefkalt verflüssigte“ Gase angesprochen. Als die „höchste“ Temperatur tiefkalter Gase kann die Sublimationstemperatur von Trockeneis (-78°C) angenommen werden. Viele tiefkalt verflüssigte Gase sind jedoch bedeutend kälter (Stickstoff -196°C, Argon -186°C, Helium -269°C).
Wer mit solchen Temperaturen hantieren muss, sollte sich mit dem Thema Kälteverbrennung intensiver befassen.
Siehe auch
tiefkalt.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/27 20:01 von admin