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tiefkalt

Tiefkalt

Der Begriff ist leider nicht genau definiert.

Im Gefahrgutrecht werden in der Regel „tiefkalte“ oder „tiefkalt verflüssigteGase angesprochen. Als die „höchste“ Temperatur tiefkalter Gase kann die Sublimationstemperatur von Trockeneis (-78°C) angenommen werden. Viele tiefkalt verflüssigte Gase sind jedoch bedeutend kälter (Stickstoff -196°C, Argon -186°C, Helium -269°C).

Wer mit solchen Temperaturen hantieren muss, sollte sich mit dem Thema Kälteverbrennung intensiver befassen.

Siehe auch

tiefkalt.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/27 20:01 von admin