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fluessig

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Flüssig

Gemäß ADR/ RID gilt ein Stoff als flüssig, wenn er bei einem Druck von 101,3kPa und einer Temperatur von 20°C oder darunter schmilzt (Schmelzpunkt) oder beginnt zu schmelzen (Schmelzbeginn).

Alternativ muss er nach dem Prüfverfahren ASTM D 4359-90 als flüssig bewertet werden. Ist der Stoff so viskos, dasss ein Schmelzpunkt oder Schmelzbeginn nicht bestimmbar ist, so ist sein Fließverhalten mittels eines Penetrometers zu bestimmen. Fließt er schnell genug, gilt er auch als flüssig im Sinne des ADR/ RID.

Werden Stoffe für die Beförderung erwärmt, gelten sie ebenfalls als flüssig, wenn sie mit den o.g. Vikositätstest als flüssig eingestuft werden.

Trivia

Die in den deutschen Begriffsbestimmungen in Abschnitt 1.2.1 ADR/ RID mit „dickflüssig“ oder in Unterabschnitt 2.3.4.3 „pastenförmig“ genutzte Wortwahl ist ein Übersetzungsfehler, richtig ist „pastös“ (im Original des entsprechenden Arbeitskreises steht „pasty“).

Siehe auch

fluessig.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/16 14:19 von admin