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Stoffname

Offizielle Bezeichnung des Gefahrgutes für den Transport, Englisch „Proper Shipping Name“.

Der Stoffname kann sehr kurz („Cer“) oder leidlich lang sein („Feste Stoffe, die entzündbare flüssige Stoffe enthalten, n.a.g.“). In jedem Fall ist er auf dem Beförderungspapier und gegebenenfalls auf dem Versandstück wörtlich wiederzugeben. Durch Sondervorschriften kann der Stoffname Ergänzungen erhalten.

Grundsätzlich kennt das Gefahrgutrecht drei Arten von Einträgen:

1. Namentlich genannter Stoff, z.B. „UN 1017 CHLOR

2. Gattungseintragung, z.B. „UN 1263 FARBE

3. Sammeleintragung, z.B. „UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.

Siehe auch

UN-Nummer

stoffname.txt · Zuletzt geändert: 2023/11/13 11:51 von admin