n.a.g
n.a.g.
Nicht anderweitig genannt.
Englisch „n.o.s.“. Suffix zum Stoffnamen für Stoffgruppen des Gefahrgutrechts, in denen nicht namentlich genannte Stoffe klassifiziert werden müssen.
Zu beachten ist bei n.a.g.-Positionen u.a., dass die chemisch-technische Bezeichnung des tatsächlichen Stoffes zusätzlich anzugeben ist, wenn die Sondervorschrift 274 oder 318 das vorschreiben.
Siehe auch
→ N.O.S.
n.a.g.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/27 16:56 von admin