n.a.g
n.a.g.
Nicht anderweitig genannt.
Suffix zum Stoffnamen für Sammeleintragungen des Gefahrgutrechts, in denen nicht namentlich genannte Stoffe klassifiziert werden müssen.
Zu beachten ist bei n.a.g.-Positionen u.a., dass die chemisch-technische Bezeichnung des tatsächlichen Stoffes zusätzlich anzugeben ist, wenn die Sondervorschrift 274 oder 318 das vorschreiben.
Sprache
→ Englisch n.o.s.
→ Französisch „n.s.a. - non spécifiée par ailleurs“
→ Polnisch „i.n.o. - inaczej nie określona“
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