Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


fest

Inhaltsverzeichnis

Fest

Feste Stoffe im Sinne des Gefahrgutrechts haben einen Schmelzpunkt/ Schmelzbeginn oberhalb 20°C bei 101,3kPa.

Alternativ sind sie nach dem Prüfverfahren ASTM D 4359-90 nicht flüssig.

Oder sie sind nach dem Penetrometerverfahren als pastös eingestuft.

Trivia

Die in den deutschen Begriffsbestimmungen in Abschnitt 1.2.1 ADR/ RID mit „dickflüssig“ oder in Unterabschnitt 2.3.4.3 „pastenförmig“ genutzte Wortwahl ist ein Übersetzungsfehler, richtig ist „pastös“ (im Original des entsprechenden Arbeitskreises steht „pasty“).

Siehe auch

flüssig

Gase

fest.txt · Zuletzt geändert: 2021/04/01 14:48 von admin