fest
Fest
Feste Stoffe im Sinne des Gefahrgutrechts haben einen Schmelzpunkt/ Schmelzbeginn oberhalb 20°C bei 101,3kPa.
Alternativ sind sie nach dem Prüfverfahren ASTM D 4359-90 nicht flüssig.
Oder sie sind nach dem Penetrometerverfahren als pastös eingestuft.
Siehe auch
→ Gase
fest.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/19 11:52 von admin