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fest

Fest

Feste Stoffe im Sinne des Gefahrgutrechts haben einen Schmelzpunkt/ Schmelzbeginn oberhalb 20°C bei 101,3kPa.

Alternativ sind sie nach dem Prüfverfahren ASTM D 4359-90 nicht flüssig.

Oder sie sind nach dem Penetrometerverfahren als pastös eingestuft.

Die Frage „fest oder flüssig?“ ist alles andere als profan. Bei der Klassifizierung von Gefahrgütern steht hinter dieser Feststellung die Einstufung in eine Klasse und damit durchaus die Möglichkeit einer Freistellung.

Siehe auch

Gase

Sublimation

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