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giftig

Giftig

Fieses Zeug, das tötet.

Stoffe gelten als giftig im Sinne des Gefahrgutrechts bzw. Gefahrstoffrechts, wenn eine sehr kleine Menge bereits Schäden an Menschen verursacht. Details dazu finden sich in den Vorschriften zur Klassifizierung.

Neben dem vollständigen Ableben können Giftstoffe (bleibende) Schäden an verschiedensten Organen oder Nerven (z.B. Sehnerv) verursachen. Die Giftigkeit wird mit der „lethalen Dosis“ in Milligramm je Kilogramm Körpergewicht (des Opfers) oder in Milliliter je Kubikmeter Atemluft angegeben.

Schreibweise „LD50=10mg/kg“ oder „LC50=10mL/m³

Das sind allerdings Laborwerte mit vergifteten Ratten oder Kaninchen, die sich nicht einfach auf Menschen hochrechnen lassen. Zudem ist die Giftwirkung auch abhängig von der Tagesform, den Gesamtumständen und der körperlichen Verfassung (dem Alkoholgenuss nicht ganz unähnlich).

Giftige Stoffe können durch Einatmen, Verschlucken (auch Stäube in der Luft!) oder Berühren mit der Haut aufgenommen werden. Letzteres wird meist nicht direkt wahrgenommen.

Giftige (feste und flüssige) Stoffe sind gefahrgutrechtlich der Klasse 6.1 zugeordnet.

Gefahrstoffrechtlich erhalten sie durch das GHS das Piktogramm „GHS 06

giftig.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/12 17:29 von admin