inkorporation
Inkorporation
Willentliche oder unbeabsichtigte Zufuhr von Substanzen in den Körper (eines Lebewesens).
Im Gefahrgutrecht bestehen für die Inkorporation mit radioaktiven Stoffen, ansteckungsgefährlichen Stoffen oder Giften diverse Regeln.
Inkorporation kann erfolgen durch:
- Verschlucken (Ingestion)
- Einatmen (Inhalation)
- Berühren mit der Haut
Siehe auch
inkorporation.txt · Zuletzt geändert: von admin
