Inhaltsverzeichnis
Klassifizierungscode
Der Klassifizierungscode gibt Auskunft über die Stoffeigenschaften von Gefahrgütern in codierter Form. Er findet sich u.a. im Kapitel 3.2 Tabelle A des ADR/ RID. So verbirgt sich hinter dem Klassifizierungscode CF1 ein ätzender, entzündbarer flüssiger Stoff.
Der Klassifizierungscode kann auch rekursiv genutzt werden. Bei Anwendung der Tabelle 1.1.3.6 (zur Ermittlung der Kennzeichnungspflicht) ist zur Berechnung des Punktewertes bei Gasen zwischen verdichteten und verflüssigten Gasen zu differenzieren. Da in der Praxis nicht immer ohne weiteres zu ermitteln ist, um was es sich handelt, kann der Klassifizierungscode herangezogen werden (Kapitel 3.2 Tabelle A i.V.m. Kapitel 2.2). Bei Chlor findet sich der Code „2TOC“. In den Klassifierungsvorschriften für Gase weist „2“ ein verflüssigtes Gas aus, während „TOC“ ein giftiges, brandförderndes, ätzendes Gas ausweist.
Der Klassifizierungscode ist Bestandteil der Angaben im Beförderungspapier bei Produkten der Klasse 1.
Bei der Beförderung von Druckgaspackungen wird der Code teils von Transportbeteiligten zusätzlich gefordert.
Code-Übersicht
Der Klassifizierungscode ist alpha-nummerisch und kann zwei oder mehr Stellen haben. So ergibt bei Gasen die Kombination „1A“ die Information „verdichtetes Gas, erstickend“.
Klasse 1
Der Klassifizierungs-Code für Explosivstoffe setzt sich zusammen aus der Unterklasse und der Verträglichkeitsgruppe; z.B. 1.4F.
Klasse 2
Gase werden unterteilt in:
- Verdichtetes Gas
- Verflüssigtes Gas
- Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
- Gelöstes Gas
- Druckgaspackungen und Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen)
- Andere Gegenstände, die Gas unter Druck enthalten.
- Nicht unter Druck stehende Gase, die besonderen Vorschriften unterliegen (Gasproben)
- Chemikalien unter Druck
- Adsorbiertes Gas
- A: Erstickend
- F: Entzündbar
- O: Oxidierend
- T: Giftig
- TC: Giftig, ätzend
- TF: Giftig, entzündbar
- TFC: Giftig, entzündbar, ätzend
- TO: Giftig, oxidierend
- TOC: Giftig, oxidierend, ätzend
Klasse 3
Entzündbare flüssige Stoffe werden unterteilt in:
- F1: Entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C
- F2: Entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 °C, die auf oder über ihren Flammpunkt erwärmt zur Beförderung aufgegeben oder befördert werden (erwärmte Stoffe)
- F3: Gegenstände, die entzündbare flüssige Stoffe enthalten
- FC: Entzündbare flüssige Stoffe, ätzend
- FT: Entzündbare flüssige Stoffe, giftig
- FT1: Entzündbare flüssige Stoffe, giftig
- FT2: Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide)
- FTC: Entzündbare flüssige Stoffe, giftig, ätzend
- D: Desensibilisierte explosive flüssige Stoffe
Klasse 4.1
Entzündbare feste Stoffe werden unterteilt in:
- F1: Entzündbare feste Stoffe ohne Nebengefahr, organische Stoffe
- F2: Entzündbare feste Stoffe ohne Nebengefahr, organische Stoffe, geschmolzen
- F3: Entzündbare feste Stoffe ohne Nebengefahr, anorganische Stoffe
- F4: Gegenstände
- FO: Entzündbare feste Stoffe, entzündend (oxidierend) wirkend
- FT1: Entzündbare feste Stoffe, organisch, giftig
- FT2: Entzündbare feste Stoffe, anorganisch, giftig
- FC1: Entzündbare feste Stoffe, organisch, ätzend
- FC2: Entzündbare feste Stoffe, anorganisch, ätzend
- D: Desensibilisierte explosive feste Stoffe ohne Nebengefahr
- DT: Desensibilisierte explosive feste Stoffe, giftig
- SR1: Selbstzersetzliche Stoffe, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist
- SR2: Selbstzersetzliche Stoffe, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist (nicht zur Beförderung im Eisenbahnverkehr zugelassen)
- PM1: Polymerisierende Stoffe, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist
- PM2: Polymerisierende Stoffe, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist.
Klasse 4.2
Selbstentzündliche Stoffe werden unterteilt in:
- S1: Selbstentzündliche Stoffe ohne Nebengefahr, organische flüssige Stoffe
- S2: Selbstentzündliche Stoffe ohne Nebengefahr, organische feste Stoffe
- S3: Selbstentzündliche Stoffe ohne Nebengefahr, anorganische flüssige Stoffe
- S4: Selbstentzündliche Stoffe ohne Nebengefahr, anorganische feste Stoffe
- S5: Selbstentzündliche Stoffe ohne Nebengefahr, metallorganische Stoffe
- S6: Selbstentzündliche Stoffe ohne Nebengefahr, Gegenstände
- SW: Selbstentzündliche Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
- SO: Selbstentzündliche oxidierende Stoffe
- ST1: Selbstentzündliche giftige Stoffe, organisch, flüssig
- ST2: Selbstentzündliche giftige Stoffe, organisch, fest
- ST3: Selbstentzündliche giftige Stoffe, anorganisch, flüssig
- ST4: Selbstentzündliche giftige Stoffe, anorganisch, fest
- SC1: Selbstentzündliche ätzende Stoffe, organisch, flüssig
- SC2: Selbstentzündliche ätzende Stoffe, organisch, fest
- SC3: Selbstentzündliche ätzende Stoffe, anorganisch, flüssig
- SC4: Selbstentzündliche ätzende Stoffe, anorganisch, fest
Klasse 4.3
Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden, werden unterteilt in:
- W1: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ohne Nebengefahr, flüssig
- W2: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ohne Nebengefahr, fest
- W3: Gegenstände, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ohne Nebengefahr
- WF1: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, entzündbar, flüssig
- WF2: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, entzündbar, fest
- WS: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, selbsterhitzungsfähig, fest
- WO: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, entzündend (oxidierend) wirkend, fest
- WT1: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, giftig, flüssig
- WT2: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, giftig, fest
- WC1: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ätzend, flüssig
- WC2: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ätzend, fest
- WFC: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, entzündbar, ätzend.
Klasse 5.1
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe werden unterteilt in:
- O1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe ohne Nebengefahr, flüssig
- O2: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe ohne Nebengefahr, fest
- O3: Gegenstände, die entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe ohne Nebengefahr enthalten
- OC1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, ätzend, flüssig
- OC2: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, ätzend, fest
- OF: Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, entzündbar
- OS: Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, selbsterhitzungsfähig
- OT1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, giftig, flüssig
- OT2: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, giftig, fest
- OTC: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, giftig, ätzend.
- OW: Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
Klasse 5.2
Organische Peroxide werden unterteilt in:
- P1: organische Peroxide, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist
- P2: organische Peroxide, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist (nicht zur Beförderung im Eisenbahnverkehr zugelassen)
Klasse 6.1
Giftige Stoffe werden unterteilt in:
- T1: Giftige Stoffe ohne Nebengefahr, organisch, flüssig
- T2: Giftige Stoffe ohne Nebengefahr, organisch, fest
- T3: Giftige Stoffe ohne Nebengefahr, metallorganisch
- T4: Giftige Stoffe ohne Nebengefahr, anorganisch, flüssig
- T5: Giftige Stoffe ohne Nebengefahr, anorganisch, fest
- T6: Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide), flüssig
- T7: Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide), fest
- T8: Proben
- T9: sonstige giftige Stoffe
- T10: Gegenstände
- TC1: Giftige ätzende Stoffe, organisch, flüssig
- TC2: Giftige ätzende Stoffe, organisch, fest
- TC3: Giftige ätzende Stoffe, anorganisch, flüssig
- TC4: Giftige ätzende Stoffe, anorganisch, fest
- TF1: Giftige entzündbare Stoffe, flüssig
- TF2: Giftige entzündbare Stoffe, flüssig, die als Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide) verwendet werden
- TF3: Giftige entzündbare Stoffe, fest
- TFC: Giftige entzündbare ätzende Stoffe
- TFW: Giftige entzündbare Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden.
- TS: Giftige selbsterhitzungsfähige feste Stoffe
- TW1: Giftige Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden, flüssig
- TW2: Giftige Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden, fest
- TO1: Giftige entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, flüssig
- TO2: Giftige entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, fest
Klasse 6.2
Ansteckungsgefährliche Stoffe werden unterteilt in:
- I1: Ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich für Menschen
- I2: Ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich nur für Tiere
- I3: Klinische Abfälle
- I4: Biologische Stoffe
Klasse 7
Radioaktive Stoffe erhalten keine Klassifizierungscode.
Klasse 8
Ätzende Stoffe werden unterteilt in:
- Ätzende Stoffe ohne Nebengefahr und Gegenstände, die solche Stoffe enthalten
- Ätzende Stoffe ohne Nebengefahr
- C1: Ätzende Stoffe ohne Nebengefahr, sauer, anorganisch, flüssig
- C2: Ätzende Stoffe ohne Nebengefahr, sauer, anorganisch, fest
- C3: Ätzende Stoffe ohne Nebengefahr, sauer, organisch, flüssig
- C4: Ätzende Stoffe ohne Nebengefahr, sauer, organisch, fest
- C5: Ätzende Stoffe ohne Nebengefahr, basisch, anorgansich, flüssig
- C6: Ätzende Stoffe ohne Nebengefahr, basisch, anorganisch, fest
- C7: Ätzende Stoffe ohne Nebengefahr, basisch, organisch,flüssig
- C8: Ätzende Stoffe ohne Nebengefahr, basisch, organisch, fest
- C9: Sonstige ätzende Stoffe ohne Nebengefahr, flüssig
- C10: Sonstige ätzende Stoffe ohne Nebengefahr, fest
- C11: Gegenstände, die ätzende Stoffe ohne Nebengefahr enthalten
- CF1: Ätzende entzündbare Stoffe, flüssig
- CF2: Ätzende entzündbare Stoffe, flüssig
- CS1: Ätzende selbsterhitzungsfähige Stoffe, flüssig
- CS2: Ätzende selbsterhitzungsfähige Stoffe, fest
- CFT: Ätzende entzündbare giftige flüssige Stoffe
- CO1: Ätzende entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, flüssig
- CO2: Ätzende entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, fest
- COT: Ätzende entzündend (oxidierend) wirkende giftige Stoffe
- CT1: Ätzende giftige Stoffe und Gegenstände, die solche Stoffe enthalten, flüssig
- CT2: Ätzende giftige Stoffe und Gegenstände, die solche Stoffe enthalten, fest
- CT3: Gegenstände, die ätzende giftige Stoffe enthalten
- CW1: Ätzende Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, flüssig
- CW2: Ätzende Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, fest
Klasse 9
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände werden unterteilt in:
- M1: Stoffe, die beim Einatmen als Feinstaub die Gesundheit gefährden können
- M2: Stoffe und Gegenstände, die im Brandfall Dioxine bilden können
- M3: Stoffe, die entzündbare Dämpfe abgeben
- M4: Lithiumbatterien
- M5: Rettungsmittel
- M6: Umweltgefährdende Stoffe, flüssig
- M7: Umweltgefährdende Stoffe, fest
- M8: Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen
- M9: Erwärmte Stoffe, flüssig
- M10: Erwärmte Stoffe, fest
- M11: Andere Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen und nicht unter die Definition einer anderen Klasse fallen