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Natriumbatterie
Batterie, deren elektrochemisches Prinzip mit Natrium arbeitet.
Es gibt Natrium(metall)batterien und Natrium-Ionen-Batterien. Beide sind als Gefahrgut zu klassifizieren.
Natriumbatterien
Batterien, die zur Energiespeicherung metallisches Natrium oder Natriumlegierungen nutzen. Zur Stromerzeugung müssen die Batterien auf über 300°C erwärmt werden, um das Natrium zu schmelzen bzw. zu verflüssigen.
Klassifiziert als „UN 3292 Natriumbatterien, 4.3“
Natrium-Ionen-Batterien
Batterien, bei denen das Natrium nicht in metallischer Form, sondern in Ionen-Form vorliegt. Dafür muss ein wasserfreies Elektrolyt genutzt werden. Natriumbatterien sind ähnlich effektive Energiespeicher wie Lithiumbatterien. Ihre Energiedichte pro Kilogramm ist etwas geringer, ihre Herstellungskosten allerdings auch.
Offiziell im Gefahrgutrecht eingeführt 2025, klassifiziert als „UN 3551 Natrium-Ionen-Batterien, 9“.
Abgesehen vom Metall sind Natriumbatterien chemisch, technisch und gefahrgutrechtlich den Lithiumbatterien gleich, insbesondere hinsichtlich der Freistellung und defekter Batterien.
Natriumbattrien können nach der Sondervorschrift 188 befördert werden; siehe auch → Batterieaufkleber.