batterieaufkleber
Batterieaufkleber
Der Batterieaufkleber ist ein Kennzeichen für Lithiumbatterien oder Natriumbatterien, die nach der Sondervorschrift (SV) 188 verpackt sind. Anwendbar auf den Binnenverkehrsträgern und der See.
Die SV 188 darf angewandt werden für Batterien und Geräte mit solchen Batterien, wenn
- Lithium-Metall-Batterien nicht mehr als 1g Lithium je Zelle und nicht mehr als 2g Lithium je Batterie enthalten.
- Lithium-Ionen-Batterien/ Natrium-Ionen-Batterien nicht mehr als 20 Wattstunden (Wh) Leistung je Zelle und nicht mehr als 100Wh Leistung je Batterie haben.
- Elektrisch miteinander verbundene Batterien gelten als eine Batterie!
Um die SV 188 anzuwenden, gilt:
- Jede Batterie muss geprüft und unbeschädigt sein.
- Jede Batterie muss gegen Kurzschluss geschützt sein.
- Jedes Geräte muss gegen unbeabsichtiges Einschalten geschützt sein.
- Eine stabile (ungeprüfte) Verpackung muss genutzt werden.
- Ein Versandstück mit Batterien darf nicht schwerer als 30kg brutto sein.
- Beschädigte Versandstücke dürfen nicht befördert werden.
- Jedes Versandstückist mit dem Batterieaufkleber zu bezetteln.
Bei Einhaltung aller Bedingungen sind die Beförderungen von den weiteren Gefahrgutvorschriften befreit.
Siehe auch
batterieaufkleber.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/11 11:15 von admin