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Bergungsverpackung
Feststehender Begriff aus dem Gefahrgutrecht.
Eine Umschließung, welche für die Aufnahme von Versandstücken mit Beschädigungen eine besondere Zulassung aufweist (im Rahmen der Bergung).
Zulassung
Bergungsverpackungen gelten als „Sonderverpackungen“ und haben eine Zulassung als Versandstück. Sie dienen der Aufnahme ausgetretener Güter oder beschädigter Versandstücke. Ihre Kapazität endet bei 400kg netto bzw. 450L Fassungraum. Für größere Mengen können Bergungsgroßverpackungen genutzt werden, für die Bergung von Druckgefäßen gibt es Bergungsdruckgefäße.
Bergungsverpackungen sind meist die einzige legale Möglichkeit, beschädigte Versanstücke zu transportieren.
Bergungsverpackungen (bzw. -großverpackungen) müssen über eine reguläre Zulassung verfügen und entsprechend codiert sein. Zudem muss der Buchstabe „T“ in die Codierung eingefügt werden:
„UN 1A1T/Y 1.4/150/98/NL/VL 824“
Bezettelung
Bergungsverpackungen müssen wie reguläre Gefahrgutverpackungen bezettelt werden. Hinzu kommt die Aufschrift „Bergung“.
Dokumentation
In den Beförderungspapieren muss der Begriff „Bergung“ eingetragen werden.
Sprache
- Englisch: „Salvage packaging“
- Französisch: „Emballage de secours“
