bergungsgrossverpackung
Bergungsgroßverpackung
Feststehender Begriff aus dem Gefahrgutrecht.
Eine Großverpackung (LP), welche für die Aufnahme von Versandstücken mit Beschädigungen eine besondere Zulassung aufweist.
Geeignet/ zugelassen für Nettomassen oberhalb 400kg bzw. 450L. Maximaler Fassungsraum 3.000L.
Sonst analog zur Bergungsverpackung (siehe dort).
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