gefahrstoffverordnung
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Regelwerk für Gefahrstoffe.
Enthält Vorgaben für den Umgang, das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung, die Schulung der Mitarbeiter und die Lagern. Klassifiziert Stoffe nach ihren Gefahreneigenschaften (z.B. als ätzend, giftig, krebserregend oder erbgutschädigend). Wirkt sich auch auf den Transport aus.
Siehe auch → GHS
gefahrstoffverordnung.txt · Zuletzt geändert: 2024/06/14 13:31 von admin