Gefahrstofkataster
Verzeichnis aller im Betrieb genutzten/ gelagerten Gefahrstoffe.
Die Gefahrstoffverordnung fordert, dass alle Gefahrstoffe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erfasst werden, von denen eine Gefährdung ausgeht. Dazu können dann auch die Putzmittel oder die Spraydose mit Kriechöl gehören. Andererseits gibt es für minimale Gefährdungen Ausnahmen.
Das Gefahrstoffkataster muss in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen; Dateien müssen ausgedruckt werden können, wenn die Kontrollbehörde es so wünscht (deren Ausstattung mit Computern hinkt manchmal etwas hinterher).
Es sind die wichtigsten Daten aus dem Sicherheitsdatenblatt auszuwerten; diese müssen in Papier oder virtuell ebenfalls archiviert werden . Ferner sind die Lagermenge und -orte anzugeben. Hilfreich sind Ergänzungen wie Gefahrgutdaten, Stand der zugehörigen Betriebsanweisungen oder Lagerklassen.