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gefahrstoffkataster

Gefahrstofkataster

Verzeichnis aller im Betrieb genutzten/ gelagerten Gefahrstoffe.

Die Gefahrstoffverordnung fordert, dass alle Gefahrstoffe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erfasst werden, von denen eine Gefährdung ausgeht. Dazu können dann auch die Putzmittel oder die Spraydose mit Kriechöl gehören. Andererseits gibt es für minimale Gefährdungen/ Stoffmengen Ausnahmen.

Das Gefahrstoffkataster muss in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen; Dateien müssen ausgedruckt werden können, wenn die Kontrollbehörde es so wünscht (deren Ausstattung mit Computern hinkt manchmal etwas hinterher).

Die Daten sollten aus dem Sicherheitsdatenblatt ausgewertet werden; diese müssen in Papier oder virtuell ebenfalls archiviert werden.

Das muss drin stehen:

  1. Bezeichnung des Gefahrstoffs
  2. Einstufung des Gefahrstoffs/ Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften
  3. im Betrieb verwendete/ gelagerte Mengen
  4. Arbeitsbereiche, in denen der Stoff genutzt wird
  5. Verweis auf Sicherheitsdatenblätter (z.B. Ablageort oder Aktualisierungsdatum)

Hilfreich (aber eben nicht vorgeschrieben) sind Ergänzungen wie Gefahrgutdaten, Stand der zugehörigen Betriebsanweisungen oder Lagerklassen gemäß TRGS 510.

Nachzulesen in §12 der Gefahrstoffverordnung.

Trivia

Eine genaue Bezeichnung des Katasters gibt es nicht. In der Gefahrstoffverordnung wird es einfach nur „Verzeichnis“ genannt. Übliche Begriffe sind auch „Gefahrstoffverzeichnis“ oder „Gefahrstoffliste

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