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Betriebsanweisung (BA)

Anleitung zum sicheren Umgang mit Arbeitsstoffen oder Maschinen. Eine BA kann auf einen einzelnen Stoff/ eine einzelne Maschine oder einen Prozess abgestimmt sein. Die BA soll in kurzer, knapper Form Gefahren für Mensch und Umwelt erläutern, die Schutzmaßnahmen beschreiben und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung vorgeben. Die BA muss für die Beschäftigten verständlich (notfalls in deren Muttersprache übersetzt) und jederzeit einsehbar sein.

Anhand der BA sollten die Unterweisungen der Beschäftigten erfolgen. Zudem müssen die BA regelmäßig auf Aktualität geprüft werden - selbst wenn da keine Änderung erfolgt, sollte der Revisionsstand geändert werden, um die Überprüfung anzuzeigen.

betriebsanweisung.txt · Zuletzt geändert: 2024/03/20 14:37 von admin