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airbag

Airbag

Wörtlich „Luftbeutel“. Sicherheitseinrichtung in Kraftfahrzeugen gegen Unfallfolgen.

Grundsätzliches

Airbags werden i.d.R. durch kleine Sprengladungen ausgelöst bzw. aufgeblasen. Das entstehende Luftpolster schützt dann (hoffentlich) bei Unfällen vor Verletzungen.

Gefahrgut

In Airbags können je nach Bauart und Alter extrem unterschiedliche Mengen Sprengstoff (Nettoexplosivstoffmasse) enthalten sein. Diese kann mehrere hundert Gramm oder nur wenige Milligramm betragen. Eingestuft werden Airbags je nach Reaktionsgeschwindigkeit, Sprengstoffmenge und Verpackungsart (!) i.d.R. so:

  • UN 0503 Sicherheitseinrichtungen, pyrotechnisch, 1.4G
  • UN 3268 Sicherheitseinrichtungen, 9

Weiteres Recht

Airbags können (unabhängig von der gefahrgutrechtlichen Einstufung) dem Sprengstoffgesetz unterliegen.

airbag.txt · Zuletzt geändert: 2020/12/01 11:27 von admin