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tankakte

Tankakte

Feststehender Begriff aus dem Gefahrgutrecht für Tanks.

Sammlung aller relevanten Daten zum Tank (jeder Bauform), die physisch oder virtuell geführt werden kann. Enthält u.a. alle Prüfungen und Nachweise über Reparaturen.

Muss durch den Eigentümer oder den Betreiber des Tanks geführt und auf Nachfrage den zur Kontrolle befugten Behörden vorgelegt werden. Muss nach Außerbetriebnahme des Tanks 15 Monate aufbewahrt werden.

tankakte.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/19 11:03 von admin