gefahrgutverordnung_see
Gefahrgutverordnung See (GGVSee)
Deutsche Verordnung. Setzt für die Beförderung von Gefahrgut mit Seeschiffen den IMDG-Code für Deutschland um.
Regelt zudem einige zusätzliche Pflichten und Zuständigkeiten (Behörden). Und die Ordnungswidrigkeiten.
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