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Besondere Zulassung

Zulassung von Fahrzeugen für die Beförderung besonderer Gefahrgüter (Produkte der Klasse 1) bzw. besonderer Beförderungsarten (Tanktransport, MEMU); auch T.9-Bescheinigung genannt. Geregelt in Teil 9 des ADR (vormals im Abschnitt B.3 des ADR, daher die noch immer gebräuchliche Bezeichnung „B.3-Bescheinigung“).

Legt in Abhängigkeit von Stoff- und Beförderungsart Anforderungen für die Fahrzeuge fest (z.B. ABS, Retarder, elektrische Ausrüstung usw.). Wird ein zulassungsbedürftiger Anhänger gezogen, muss auch die Zugmaschine über eine besondere Zulassung verfügen.

Besondere Zulassungen erhalten die Fahrzeugarten

AT-Fahrzeug

EX/II-Fahrzeug

EX/III-Fahrzeug

FL-Fahrzeug

OX-Fahrzeug

MEMU


Der rosarote Querstrich gehört zum Dokument.

besondere_zulassung.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/05 19:20 von admin