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Lose Schüttung

Transport von Gefahrgütern ohne Umschließung. Der Transport in loser Schüttung ist nur zulässig, wenn die Sondervorschriften des ADR/ RID dies zulassen (Sondervorschriften „VV“ in Tabelle A, Spalte 17 bzw. Abschnitt 7.3.3 ADR/ RID).

Transporte werden üblicherweise in Containern oder Fahrzeugen mit entsprechenden Aufbauten durchgeführt („Mulden-Kipper“).

Ebenfalls als lose Schüttung im Sinne des ADR gelten Silo-Transporte, siehe Bild.

Lose Schüttung ist möglich im Bereich Straße, Schiene, Binnenschiff und See. In der Luftfahrt eher unbeliebt.

lose_schuettung.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/17 12:23 von admin