handwerker-regelung
Handwerker-Regelung
Die weitreichendste Kleinmengen-Regelung für den Transport gefährlicher Güter.
Die Vorschriften des ADR gelten nicht, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:
- es werden nicht mehr als 1.000 Punkte gem. 1.1.3.6 geladen,
- kein Versandstück ist größer als 450L,
- es wurden Maßnahmen zur Freisetzung des Inhalts getroffen (insb. Ladungssicherung),
- die Beförderung findet im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit statt (z.B. Reparaturen, Messungen, Schädlingsbekämpfung vor Ort),
- es handelt sich nicht um eine interne oder externer Ver- oder Entsorgung
Entgegen dem eingebürgerten Namen Handwerker-Regelung darf diese Freistellung von jedem Unternehmen genutzt werden, das Gefahrgut neben seiner Haupttätigkeit befördert (z.B. Handelsvertreter, Industrietaucher oder Werkstattfahrzeuge).
handwerker-regelung.txt · Zuletzt geändert: 2024/04/05 08:45 von admin