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Handwerker-Regelung

Die weitreichendste Kleinmengen-Regelung für den Transport gefährlicher Güter.

Die Vorschriften des ADR gelten nicht, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • es werden nicht mehr als 1.000 Punkte gem. 1.1.3.6 geladen,
  • kein Versandstück ist größer als 450L,
  • es wurden Maßnahmen zur Freisetzung des Inhalts getroffen (insb. Ladungssicherung),
  • die Beförderung findet im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit statt (z.B. Reparaturen, Messungen, Schädlingsbekämpfung vor Ort),
  • es handelt sich nicht um eine interne oder externer Ver- oder Entsorgung

Entgegen dem eingebürgerten Namen Handwerker-Regelung darf diese Freistellung von jedem Unternehmen genutzt werden, das Gefahrgut neben seiner Haupttätigkeit befördert (z.B. Handelsvertreter, Industrietaucher oder Werkstattfahrzeuge).

handwerker-regelung.txt · Zuletzt geändert: 2024/04/05 08:45 von admin