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geschlossene_ladung

Geschlossene Ladung

Eine Ladung von nur einem Absender.

Be- und Entladevorgänge dürfen nur nach den Vorgaben des Absenders oder Empfängers durchgeführt werden. Der geschlossenen Ladung dürfen keine weiteren Sendungen hinzugefügt werden (unabhängig davon, ob sie Gefahrgut enthalten). Etwas salopper ausgedrückt darf auf der Ladefläche einer geschlossenen Ladung nichts anderes stehen.

Stoffe müssen als geschlossene Ladung befördert werden, wenn die Sondervorschrift CV 4 des ADR bzw. CW 4 des RID dies fordert. Die Forderung kann zudem durch eine Nebenbestimmung bei Gefahrgut-Ausnahmen gestellt werden.

geschlossene_ladung.txt · Zuletzt geändert: 2023/09/12 16:52 von admin