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Empfänger

Dem Empfänger werden vom Gefahrgutrecht verschiedene Pflichten zugewiesen. Zudem ist er im Beförderungspapier zu benennen.

Binnenverkehr

Der Empfänger einer Sendung ist auf den Binnenverkehrsträgern gemäß ADR/ RID/ ADN:

→ der Empfänger gemäß des Beörderungsvertrages (auch dort bezeichnete Dritte)

→ gibt es keinen Beförderungsvertrag, ist Empfänger das Unternehmen, welches das Gefahrgut entgegen nimmt

See

Der Empfänger gemäß IMDG-Code ist:

→ Jede Person/ Organisation/ Unternehmung/ Regierung, die berechtigt ist, die Sendung zu empfangen

Luft

Gemäß IATA-DGR ist der Empfänger:

→ Jede Person/ Organisation/ Unternehmung/ Regierung, die berechtigt ist, eine Sendung zu übernehmen.

Praxis

Der Empfänger muss nicht zwingend die Ware entladen und darf sich hierfür eines Entladers bedienen. Entlädt der Empfänger selbst, muss er auch die Pflichten des Entladers wahrnehmen.

Sprache

→ Englisch: „consignee

empfaenger.txt · Zuletzt geändert: 2024/06/12 11:54 von admin