anerkannte_regeln_technik
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | |||
| anerkannte_regeln_technik [2025/09/08 10:05] – admin | anerkannte_regeln_technik [2025/09/23 13:54] (aktuell) – admin | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 11: | Zeile 11: | ||
| Der Rechtsunterworfene muss nach geltender Rechtsprechung selbst ermitteln, welche die jeweils für ihn anwendbaren anerkannten Regeln der Technik sind. Einmal mehr gilt: Rechtsunkenntnis schadet. | Der Rechtsunterworfene muss nach geltender Rechtsprechung selbst ermitteln, welche die jeweils für ihn anwendbaren anerkannten Regeln der Technik sind. Einmal mehr gilt: Rechtsunkenntnis schadet. | ||
| + | |||
| + | ==== Siehe auch ==== | ||
| + | |||
| + | → [[atp|ATP]] | ||
anerkannte_regeln_technik.1757318702.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin
