aufbewahrungspflicht
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| * [[jahresbericht|Jahresbericht]] des [[gefahrgutbeauftragter|Gefahrgutbeauftragten]] | * [[jahresbericht|Jahresbericht]] des [[gefahrgutbeauftragter|Gefahrgutbeauftragten]] | ||
| - | * Schulungsnachweise | + | * [[schulung|Schulungsnachweise]] |
| + | * [[tankakte|Tankakte]] | ||
| + | * [[zwischenfall|Unfallberichte]] | ||
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| + | Die Dauer beträgt in den meisten Fällen fünf Jahre und muss auch dann beachtet werden, wenn z.B. ein Geschäftszweig eingestellt wird. Die genaue Dauer und die Zuordnung, wer diese [[pflichten|Pflicht]] wahrnehmen muss, ist der jeweiligen Rechtsvorschrift zu entnehmen. | ||
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| + | ==== Trivia ==== | ||
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| + | - Einige Vorschriften kennen auch eine ausdrückliche Vernichtungspflicht, | ||
| + | - Die Pflicht, den Jahresbericht für fünf Jahre aufzubewahren, | ||
aufbewahrungspflicht.1759743877.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin
