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beauftragte_person

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beauftragte_person [2024/07/11 07:36] – [Trivia] adminbeauftragte_person [2024/12/11 09:25] (aktuell) – [Beauftragte Person Gefahrgut (bPG)] admin
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 Begriff aus dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht ("//Handeln für einen Anderen//"), zu finden im §9 OWiG. Der Begriff steht dort allerdings nicht wörtlich. Begriff aus dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht ("//Handeln für einen Anderen//"), zu finden im §9 OWiG. Der Begriff steht dort allerdings nicht wörtlich.
  
-Den Verantwortlichen im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] sind [[pflichten|Pflichten]] zugeordnet, Verstöße dagegen stellen eine [[ordnungswidrigkeit|Ordnungswidrigkeit]] dar. Der Unternehmer, dem diese Pflichten zugewiesen sind, kann diese Pflichten delegieren. Eine eigenmächtige Wahrnehmung der Pflichten führt ebenfalls zur Einstufung als beauftragte Person+Den Verantwortlichen im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] sind [[pflichten|Pflichten]] zugeordnet, Verstöße dagegen stellen eine [[ordnungswidrigkeit|Ordnungswidrigkeit]] dar. Der Unternehmer, dem diese Pflichten zugewiesen sind, kann diese Pflichten intern delegieren. Eine eigenmächtige Wahrnehmung der Pflichten führt ebenfalls zur Einstufung als beauftragte Person
  
 Beauftragte Personen sind daher: Beauftragte Personen sind daher:
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   * eigenmächtig Handelnde ohne Leitungsfunktion oder Weisung   * eigenmächtig Handelnde ohne Leitungsfunktion oder Weisung
  
 +Die beauftragten Personen müssen [[schulung|geschult]] werden. Die Erfüllungsgehilfen der bPG sind die → [[sonstige_verantwortliche_person|sonstigen verantwortlichen Personen]].
 ==== Trivia ==== ==== Trivia ====
  
beauftragte_person.1720676215.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/07/11 07:36 von admin