befoerderungspapier
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- | Auf der Schiene ([[rid|RID]]) gilt, dass das Beförderungspapier in einer oder mehreren Sprachen abgefasst werden darf. Eine davon muss DEutsch, Englisch oder Französisch sein. Eine Vorgabe bezüglich der Sprache des Versandöandes | + | Auf der Schiene ([[rid|RID]]) gilt, dass das Beförderungspapier in einer oder mehreren Sprachen abgefasst werden darf. Eine davon muss Deutsch, Englisch oder Französisch sein. Eine Vorgabe bezüglich der Sprache des Versandlandes |
Auch hier sind multilaterale Vereinbarungen möglich, die das anders regeln. | Auch hier sind multilaterale Vereinbarungen möglich, die das anders regeln. | ||
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Für die See gibt es keine konkreten Vorgaben zu dessen [[sprache|Sprache]]. Die Rechtsunterworfenen sind aber gut beraten, alle Angaben auf Englisch zu ergänzen (Sprache des Versandlandes/ | Für die See gibt es keine konkreten Vorgaben zu dessen [[sprache|Sprache]]. Die Rechtsunterworfenen sind aber gut beraten, alle Angaben auf Englisch zu ergänzen (Sprache des Versandlandes/ | ||
- | === Luft === | + | ==== Luft ==== |
Für die Luftfracht gilt: Alles muss Englisch abgefasst sein. Die Sprache des Versandlandes (zusätzlich!) wird auf den Beförderungspapieren geduldet. | Für die Luftfracht gilt: Alles muss Englisch abgefasst sein. Die Sprache des Versandlandes (zusätzlich!) wird auf den Beförderungspapieren geduldet. |
befoerderungspapier.1756821722.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin