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begrenzte_menge [2025/03/26 15:35] – [Straßentunnel] admin | begrenzte_menge [2025/10/14 11:47] (aktuell) – [See] admin |
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{{ :lq.png?nolink&200|}} | {{ :lq.png?nolink&200|}} |
- Falsche Bezeichnung für //[[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige]]// Beförderungen [[gefahrgut|gefährlicher Güter]]. | - Falsche Bezeichnung für //[[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige]]// Beförderungen [[gefahrgut|gefährlicher Güter]]. |
- //In begrenzten Mengen// verpackte gefährliche Güter, englisch „//limited quantities (LQ)//“. So verpackte gefährliche Güter bestehen aus einer oder mehreren Innenverpackungen, die in ein [[versandstück|Versandstück]] (Außenverpackung) eingestellt werden. Für die Größe der Innen- und Außenverpackung gelten Obergrenzen; beide müssen nicht zugelassen ([[verpackungscodierung|codiert]]) sein (dürfen es aber). | - //In begrenzten Mengen// verpackte gefährliche Güter, englisch „//limited quantities (LQ)//“. So verpackte gefährliche Güter bestehen aus einer oder mehreren [[innenverpackung|Innenverpackungen]], die in ein [[versandstück|Versandstück]] (Außenverpackung) eingestellt werden. Für die Größe der Innen- und Außenverpackung gelten Obergrenzen; beide müssen nicht zugelassen ([[verpackungscodierung|codiert]]) sein (dürfen es aber). |
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===== Allgemein ===== | ===== Allgemein ===== |
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Die Verkehrsträger Straße, Schiene, Binnenschifffahrt und See haben für begrenzte Mengen einheitliche Obergrenzen für das gesamte Versandstück. [[tray|Trays]] dürfen brutto maximal 20kg, alle anderen Versandstücke dürfen brutto maximal 30kg wiegen. Die Höchstgrenze je Innenverpackung ist produktspezifisch. | Die Verkehrsträger Straße, Schiene, Binnenschifffahrt und See haben für begrenzte Mengen einheitliche Obergrenzen für das gesamte Versandstück. [[tray|Trays]] dürfen __brutto__ maximal 20kg, alle anderen Versandstücke dürfen __brutto__ maximal 30kg wiegen. Die Höchstgrenze je Innenverpackung ist produktspezifisch. |
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Innen- und Außenverpackung müssen von guter Qualität sein. Die Innenverpackung darf mit dem beförderten Gut keine gefährlichen Reaktionen eingehen, bei Flüssigkeiten muss ein füllungsfreier Raum verbleiben. | Innen- und Außenverpackung müssen von guter Qualität sein. Die Innenverpackung darf mit dem beförderten Gut keine gefährlichen Reaktionen eingehen, bei Flüssigkeiten muss ein füllungsfreier Raum verbleiben. |
===== See ===== | ===== See ===== |
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Im Geltungsbereich des [[imdg-code|IMDG-Codes]] ist weiterhin eine [[imo-erklärung|IMO-Erklärung]] vorgeschrieben, [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheiten]] sind von außen zu kennzeichnen (ebenfalls mit dem LQ-Symbol an Heck und Seiten bei [[Fahrzeug|Fahrzeugen]], an allen vier Seiten bei [[Container|Containern]]). Werden begrenzte Mengen in [[Umverpackung|Umverpackungen]] transportiert, gelten auf allen [[Verkehrsträger|Verkehrsträgern]] die gleichen Vorschriften hinsichtlich der Bezettelung wie bei Gefahrgütern. | Im Geltungsbereich des [[imdg-code|IMDG-Codes]] ist weiterhin eine [[imo-erklärung|IMO-Erklärung]] vorgeschrieben, [[gueterbefoerderungseinheit|Güterbeförderungseinheiten]] sind von außen zu kennzeichnen (ebenfalls mit dem LQ-Symbol an Heck und Seiten bei [[Fahrzeug|Fahrzeugen]], an allen vier Seiten bei [[Container|Containern]]). Werden begrenzte Mengen in [[Umverpackung|Umverpackungen]] transportiert, gelten auf allen [[Verkehrsträger|Verkehrsträgern]] die gleichen Vorschriften hinsichtlich der Bezettelung wie bei Gefahrgütern. |
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===== Luft ===== | ===== Luft ===== |