zugelassener_wirtschaftsbeteiligter
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
Englisch „Authorized Economic Operator (AEO)“. Ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter wird durch den für ihn zuständigen Zoll anerkannt und hat u.a. bei der Zollabwicklung Vorteile. Grundlage der Anerkennung ist ein Sicherheitsprogramm, welches eine sichere Lieferkette ermöglicht (Schutz vor Manipulationen mit vornehmlich terroristischem Hintergrund).
Siehe auch
zugelassener_wirtschaftsbeteiligter.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/15 19:29 von admin