Reglementierter Beauftragter (RB)
Feststehender Begriff aus der Luftfahrt. Der RB steht zunächst als „Rechtssubjekt“ in geschäftlicher Beziehung zu Luftfahrtunternehmen, ist durch die zuständige Behörde anerkannt (in Deutschland das LBA) und führt u.U. eigene Sicherheitskontrollen durch.
Er gilt als sicherer Partner im Transport von Luftfracht zum Fluhafen (und ist somit in aller Regel Transportdienstleister). Durch ein internes Sicherheitskonzept, Schulung der Mitarbeiter und alleinige Durchführung der Transporte durch eigene Mitarbeiter oder ausgewählte Unterauftragnehmer wird Luftfracht sicher.
Die Anerkennung des „bekannten Versenders“ durch den RB ist inzwischen Geschichte. Dass es fragwürdig ist, dass ein RB seinen Auftraggeber (der durchaus den Löwenanteil seines Umsatzes ausmachen kann) als sicher ansieht, hat inzwischen auch das LBA erkannt und führt diese Anerkennung inzwischen selbst durch. Nach Anerkennung des reglementierten Beauftragten und des bekannten Versenders kann Luftfracht mittels eines Unterauftragnehmers zum Flughafen befördert werden. Diese Fracht darf ohne weitere Sicherheitskontrollen an Bord eines Passagierflugzeuges…
Siehe auch → zugelassener Wirtschaftsbeteiligter