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belueftung

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belueftung [2025/05/27 14:54] adminbelueftung [2025/05/27 14:56] (aktuell) – [Gefahrstoff-Lagerung] admin
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 Des weiteren muss gewährleistet sein, dass keine Gase in die Fahrerkabine eindringen können. Des weiteren muss gewährleistet sein, dass keine Gase in die Fahrerkabine eindringen können.
  
-===== Deutsche Rechtsauslegung =====+==== Deutsche Rechtsauslegung ====
  
 In Deutschland grundsätzlich __nicht__ zulässig ist der Ersatz der Lüftung durch den Aufkleber "//Achtung! Vorsichtig öffnen, keine Belüftung.//" In Deutschland grundsätzlich __nicht__ zulässig ist der Ersatz der Lüftung durch den Aufkleber "//Achtung! Vorsichtig öffnen, keine Belüftung.//"
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 Nachzulesen in der [[rseb|RSEB]]. Nachzulesen in der [[rseb|RSEB]].
  
-===== Transport von Kühlmitteln =====+==== Transport von Kühlmitteln ====
  
 Für den Transport von Sendungen mit Kühl-oder Konditionierungsmitteln ([[trockeneis|Trockeneis]], flüssiger Stickstoff usw.) sowie deren Kennzeichnung siehe → [[kuehlmittel|Kühlmittel]]. Für den Transport von Sendungen mit Kühl-oder Konditionierungsmitteln ([[trockeneis|Trockeneis]], flüssiger Stickstoff usw.) sowie deren Kennzeichnung siehe → [[kuehlmittel|Kühlmittel]].
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 ===== Gefahrstoff-Lagerung ===== ===== Gefahrstoff-Lagerung =====
  
-Die Belüftung von Lägern für Gase und entzündliche [[fluessig|Flüssigkeiten]] wird durch das [[gefahrstoff|Gefahrstoffrecht]] u.a. in der [[technische_regeln_gefahrstoffe|TRGS]] 510 beschrieben (Details siehe dort) und ist abhängig von der Art der Stoffe und der Lagermenge. Anders als das Gefahrgutrecht gibt das Gefahrstoffrecht konkreter vor, wie eine Lüftung aussehen soll. Dies erfolgt durch die Angabe, wie viel Luft des Lagerraumes pro Stunde ausgetauscht werden muss (i.d.R. zwischen 40 und 200%).+Die Belüftung von Lägern für Gase und entzündliche [[fluessig|Flüssigkeiten]] wird durch das [[gefahrstoff|Gefahrstoffrecht]] u.a. in der [[technische_regeln_gefahrstoffe|TRGS]] 510 beschrieben (Details siehe dort) und ist abhängig von der Art der Stoffe und der Lagermenge. Anders als das Gefahrgutrecht gibt das Gefahrstoffrecht konkreter vor, wie eine Lüftung aussehen soll. Dies erfolgt durch die Angabe, wie viel Luft des Lagerraumes pro Stunde ausgetauscht werden muss (i.d.R. zwischen 40 und 200% des Rauminhaltes pro Stunde).
  
  
belueftung.1748350479.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin