belueftung
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- | Die Belüftung von Lägern für Gase und entzündliche [[fluessig|Flüssigkeiten]] wird durch das [[gefahrstoff|Gefahrstoffrecht]] u.a. in der [[technische_regeln_gefahrstoffe|TRGS]] 510 beschrieben (Details siehe dort) und ist abhängig von der Art der Stoffe und der Lagermenge. Anders als das Gefahrgutrecht gibt das Gefahrstoffrecht konkreter vor, wie eine Lüftung aussehen soll. Dies erfolgt durch die Angabe, wie viel Luft des Lagerraumes pro Stunde ausgetauscht werden muss (i.d.R. zwischen 40 und 200%). | + | Die Belüftung von Lägern für Gase und entzündliche [[fluessig|Flüssigkeiten]] wird durch das [[gefahrstoff|Gefahrstoffrecht]] u.a. in der [[technische_regeln_gefahrstoffe|TRGS]] 510 beschrieben (Details siehe dort) und ist abhängig von der Art der Stoffe und der Lagermenge. Anders als das Gefahrgutrecht gibt das Gefahrstoffrecht konkreter vor, wie eine Lüftung aussehen soll. Dies erfolgt durch die Angabe, wie viel Luft des Lagerraumes pro Stunde ausgetauscht werden muss (i.d.R. zwischen 40 und 200% des Rauminhaltes pro Stunde). |
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