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fahrzeug

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fahrzeug [2025/04/14 09:55] – [Abfall] adminfahrzeug [2025/09/18 08:58] (aktuell) – [Fahrzeug als Ladung] admin
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   * selbstfahrende Geräte   * selbstfahrende Geräte
-  * dienen der Beförderung einer oder mehrerer Personen oder von Gütern+  * dienen der Beförderung einer oder mehrerer Personen __oder von Gütern__
  
-Als Beispiele werden u.a. genannt: Personenkraftwagen, Motorräder, Fahrräder mit Motor, Rollstühle, Aufsitzrasenmäher, Fahrzeuge ohne Sitzgelegenheit. Für den Transport in Verpackungen dürfen Teile wie Räder oder Lenker demontiert werden. Kann durch eine Verpackung nicht mehr eindeutig erkannt werden, dass ein Fahrzeug befördert wird, gelten zudem [[bezettelung|Bezettlungsvorschriften]].+Als Beispiele werden u.a. genannt: Personenkraftwagen, Motorräder, Fahrräder mit Motor, Rollstühle, Aufsitzrasenmäher, Fahrzeuge ohne Sitzgelegenheit. Für den Transport in Verpackungen dürfen Teile wie Räder oder Lenker demontiert werden. Kann durch eine Verpackung nicht mehr eindeutig erkannt werden, dass ein Fahrzeug befördert wird, gelten zudem [[bezettelung|Bezettelungsvorschriften]].
  
 Je nach Art des Fahrzeuges und des genutzten [[verkehrstraeger|Verkehrsträgers]] können [[sondervorschrift|Sondervorschriften]] genutzt werden, die eine teilweise oder vollständige Befreiung von den Gefahrgutvorschriften ermöglichen. Je nach Art des Fahrzeuges und des genutzten [[verkehrstraeger|Verkehrsträgers]] können [[sondervorschrift|Sondervorschriften]] genutzt werden, die eine teilweise oder vollständige Befreiung von den Gefahrgutvorschriften ermöglichen.
  
-==== Transportmittel ====+==== Fahrzeug als Transportmittel ====
  
 Ein Fahrzeug im Sinnes des [[adr|ADR]] zum Transport [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] kann sein: Ein Fahrzeug im Sinnes des [[adr|ADR]] zum Transport [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] kann sein:
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   * Anhänger ohne eigenen Antrieb   * Anhänger ohne eigenen Antrieb
  
-Etwas versteckt findet sich hierzu im ADR-Übereinkommen (quasi der Vorvertrag zum ADR), dass Fahrzeuge folgende Eigenschaften besitzen müssen, um als solche für den GEfahrguttransport angesehen zu werden:+Etwas versteckt findet sich hierzu im ADR-Übereinkommen (quasi der Vorvertrag zum ADR), dass Fahrzeuge folgende Eigenschaften besitzen müssen, um als solche für den Gefahrguttransport angesehen zu werden:
  
   * zur Verwendung auf der Straße vorgesehen   * zur Verwendung auf der Straße vorgesehen
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