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fahrzeugbesatzung

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 ====== Fahrzeugbesatzung ====== ====== Fahrzeugbesatzung ======
  
-Im Sinne des [[adr|ADR]] verbirgt sich hinter der Fahrzeugbesatzung das Personal einschließlich des [[fahrer|Fahrzeugführers]], welches sich auf der [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheit]] planmäßig befindet.+Im Sinne des [[adr|ADR]] verbirgt sich hinter der (Straßen-) Fahrzeugbesatzung das Personal einschließlich des [[fahrer|Fahrzeugführers]], welches sich auf der [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheit]] planmäßig befindet.
  
 Demzufolge kann es sich um einen zweiten Fahrer ebenso handeln wie um mehrere Kollegen, welche die [[gefahrgut|gefährlichen Güter]] vor Ort einsetzen sollen. Nicht zur Fahrzeugbesatzung zählen daher grundsätzlich betriebsfremde Personen wie Anhalter, Tochter oder Sohn des Fahrers usw. Fahrer von Beförderungseiheiten mit [[gefahrgut|Gefahrgut]] dürfen nur Mitglieder der Fahrzeugbesatzung mitnehmen. Dies soll u.a. verhindern, dass im Gefahrenfall für einen unplanmäßigen Mitreisenden keine persönliche [[schutzausruestung|Schutzausrüstung]] vorhanden ist. Ferner zielt das Verbot auf die Bemühungen ab, Gefahrgüter für terroristische Zwecke zu missbrauchen. Demzufolge kann es sich um einen zweiten Fahrer ebenso handeln wie um mehrere Kollegen, welche die [[gefahrgut|gefährlichen Güter]] vor Ort einsetzen sollen. Nicht zur Fahrzeugbesatzung zählen daher grundsätzlich betriebsfremde Personen wie Anhalter, Tochter oder Sohn des Fahrers usw. Fahrer von Beförderungseiheiten mit [[gefahrgut|Gefahrgut]] dürfen nur Mitglieder der Fahrzeugbesatzung mitnehmen. Dies soll u.a. verhindern, dass im Gefahrenfall für einen unplanmäßigen Mitreisenden keine persönliche [[schutzausruestung|Schutzausrüstung]] vorhanden ist. Ferner zielt das Verbot auf die Bemühungen ab, Gefahrgüter für terroristische Zwecke zu missbrauchen.
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