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Pflanzenschutzmittel
Weitreichender Sammelbegriff für Stoffe, die zum Schutz von (Nutz-) Pflanzen gegen schädliche Organismen (Viren, Bakterien, Insekten usw.) eingesetzt werden.
Pflanzenschutzmittel (PSM, auch als „Pestizide“ bezeichnet) kommen in fester, flüssiger und gasförmiger Zubereitung vor. Sie wirken auf der äußeren Oberfläche oder von innerhalb der Pflanze (systemisch, Aufnahme über die Wurzeln). Viele PSM sind für den Menschen ungesund bis giftig sowie für die Umwelt in hoher Konzentration schädlich, insbesondere Gewässer.
Gefahrgut
Das Gefahrgutrecht erfolgt die Klassifizierung zunächst nach den Stoffeigenschaften (giftig, umweltgefährdend, entzündlich, gasförmig usw.). Danach folgt eine Klassifizierung zu diversen Stoffgruppen wie z.B.:
- UN 2757 Carbamat-Pesizid, fest, giftig, 6.1
- UN 3024 Cumarin-Pestizid, flüssig, entzündbar, giftig, 3 (6.1)
Diese Gattungseintragungen haben in der Regel im Stoffnamen kein „n.a.g.“, dennoch muss die Sondervorschrift 274 angewandt werden. Für PSM gelten (über die nächste Sondervorschrift, SV61 ) noch Besonderheiten bei der Benennung der Gefahrenauslöser.
Für giftige PSM müssen zudem Zusammenladeverbote beachtet werden.
Gefahrstoff
Für Umgang und Lagerung werden PSM durch das Gefahrstoffrecht meist klassifiziert als giftig, gesundheitsschädlich oder umweltgefährdend.
Trivia
Sehr viele PSM zeichnen sich durch einen charakteristischen Geruch aus, der in etwa mit „stechend-muffig-süßlich“ beschrieben werden kann. Wird von den meisten Menschen als unangenehm bis sehr unangenehm empfunden und verursacht vielfach schnell Kopfschmerzen.
Nicht ganz uninteressant bei möglicher Freisetzung nach einem Zwischenfall.